Woran heutige Autofahrer kaum noch einen Gedanken verschwenden, war vor 75 Jahren ein
riesiger Schritt – politisch wie technisch-administrativ: Dank der damals in 19 Staaten
eingeführten „Grünen Versicherungskarte“ gilt eine Kfz-Versicherung auch im europäischen
Ausland und sogar darüber hinaus. 48 Länder mit rund 1.500 Versicherern nehmen mittlerweile
am Council of Bureaux (COB) teil, der die Schadenregulierung koordiniert. Während die „Grüne
Karte“ früher bei jedem Grenzübertritt präsentiert werden musste, reicht in den meisten
Teilnehmerländern seit 1991 das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis.
Täglich ereignen sich im Schnitt mehr als 1.000 Unfälle im COB-Raum, deren (Mit-)Verursacher
in einem jeweils anderen Land ihren Wohnsitz haben. Vor Einführung des seit 2021 auf weißem
Papier gedruckten internationalen Versicherungsbelegs, der ab 2025 auch rein digital mitgeführt
werden kann, musste vor jeder Fahrt ins Ausland eine Grenzversicherung abgeschlossen werden
– und zwar für jedes Land einzeln.
Aktuelle News
Bis einschließlich 2022 verursachten Blitzeinschläge deutschlandweit maximal 250 Millionen
Euro jährlich an Schäden in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Für 2023 verzeichnet
der Versicherer-Gesamtverband GDV in seiner aktuellen Blitzbilanz indes einen Sprung: 330
Millionen Euro leisteten die Versicherer für Blitz- und Überspannungsschäden, ein einsamer
Rekord.
Der geht nicht primär auf eine hohe Zahl von Schadensfällen zurück. Zwar wuchs diese um rund
50.000 gegenüber dem Vorjahr. Die Gesamtzahl von 220.000 bleibt jedoch deutlich unter dem
Niveau, das in den 2010er-Jahren verzeichnet wurde, als oftmals mehr als 300.000 Blitzschäden
pro Jahr auftraten. Vielmehr werden die Schäden im Durchschnitt immer kostspieliger. Erst 2019
wurde die Marke von 1.000 Euro pro Schaden übersprungen, 2023 waren es schon 1.460 Euro.
„Der Grund für den hohen Schadendurchschnitt ist, dass die Gebäude und Häuser technisch
immer besser ausgestattet sind“, erklärt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja
Käfer-Rohrbach.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen müssen (nicht so) bald versichert werden
mak63791 | Keine Kommentare09.01.2024
Deutschland muss eine EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung in nationales Recht umsetzen, die insbesondere die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen betrifft. Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler, Landmaschinen, Schneeräumer und weitere bis 20 Stundenkilometer schnelle Vehikel sind hierzulande traditionell pauschal über die Haftpflichtpolice abgesichert. Zukünftig ist das nicht mehr ohne Weiteres möglich, denn vorgeschrieben sind dann Versicherungssummen auf einem Niveau, wie es für Autos üblich ist.
Für zahlreiche Halter der Maschinen bedeutet das laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (DGV) Mehrkosten. Immerhin wurden die Regelungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch entschärft: Zum einen wurde die vorgeschriebene Deckungssumme auf neun Millionen Euro reduziert, zum anderen die Frist für die Umstellung, die ursprünglich schon vor dem letzten Jahreswechsel enden sollte, bis 1. Januar 2025 verlängert. Wer dann noch ohne angepassten Versicherungsschutz unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern sogar Freiheitsstrafen und den Einzug der Arbeitsmaschine.
Mit 17,4 kaskoversicherten Schäden pro 1.000 Fahrzeuge im Jahr 2022 liegt die Naturgefahren-Schadenquote in Rheinland-Pfalz mehr als dreimal so hoch wie im Bundesdurchschnitt (5,6). Kurios: Das benachbarte Hessen rangiert mit 2,5 am anderen Ende der Skala. Alle weiteren Bundesländer bewegen sich zwischen 3,2 und 8,8 Schäden pro 1.000 Verträge. Insgesamt wurden rund 290.000 Beschädigungen durch Sturm, Hagel, Blitz oder Hochwasser registriert.
Die deutschlandweite Schadenssumme lag mit circa 900 Millionen Euro ein Zehntel unter dem langjährigen Schnitt. „Die Schäden durch Naturgefahren fielen also um rund 100 Millionen Euro geringer aus“, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Eine Teilkaskoversicherung springt bei Schäden oder Verlust des Fahrzeugs durch die genannten Naturgefahren ein. Noch mehr Schutz bietet eine Vollkaskopolice, die auch bei selbst verursachten Schäden am eigenen Fahrzeug leistet. Da das Tarifangebot sehr unübersichtlich ist und von Online-Vergleichsrechnern nicht komplett erfasst wird, empfiehlt sich vor Abschluss eine individuelle Beratung.
Autobesitzer in Rheinland-Pfalz von Naturgefahren gebeutelt
mak63791 | Keine KommentareMit 17,4 kaskoversicherten Schäden pro 1.000 Fahrzeuge im Jahr 2022 liegt die Naturgefahren-Schadenquote in Rheinland-Pfalz mehr als dreimal so hoch wie im Bundesdurchschnitt (5,6). Kurios: Das benachbarte Hessen rangiert mit 2,5 am anderen Ende der Skala. Alle weiteren Bundesländer bewegen sich zwischen 3,2 und 8,8 Schäden pro 1.000 Verträge. Insgesamt wurden rund 290.000 Beschädigungen durch Sturm, Hagel, Blitz oder Hochwasser registriert.
Die deutschlandweite Schadenssumme lag mit circa 900 Millionen Euro ein Zehntel unter dem langjährigen Schnitt. „Die Schäden durch Naturgefahren fielen also um rund 100 Millionen Euro geringer aus“, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Eine Teilkaskoversicherung springt bei Schäden oder Verlust des Fahrzeugs durch die genannten Naturgefahren ein. Noch mehr Schutz bietet eine Vollkaskopolice, die auch bei selbst verursachten Schäden am eigenen Fahrzeug leistet. Da das Tarifangebot sehr unübersichtlich ist und von Online-Vergleichsrechnern nicht komplett erfasst wird, empfiehlt sich vor Abschluss eine individuelle Beratung.
In diesem Winter wird hierzulande aus bekannten Gründen sparsam geheizt. Übertreiben sollte man es damit allerdings nicht. Werden Räume nämlich gar nicht beheizt, drohen die Wasserleitungen einzufrieren und schließlich zu platzen, wie die deutschen Versicherer betonen. Jährlich entstehen in Deutschland frostbedingte Leitungswasserschäden in Höhe von 125 bis 150 Millionen Euro.
Die Frostschutzeinstellung an der Heizung schützt nur den Heizkörper selbst, nicht aber Wasserrohre. Wird konstant geheizt, reduziert das nicht nur das Frostrisiko, sondern auch die Wahrscheinlichkeit einer Schimmelbildung im jeweiligen Raum. Sollte eine Beheizung wirtschaftlich unsinnig sein, weil das Gebäude im Winter gar nicht genutzt wird (wie ein Garten- oder Ferienhaus), empfiehlt es sich, die potenziell bedrohten Leitungsrohre bis zum Frühjahr zu entleeren. Ist es zur Vereisung von Rohren gekommen, sollten sie stets langsam aufgetaut werden. Starke Hitze wie durch einen Gasbrenner kann das gefrorene Material bersten lassen.
Die US-Notenbank Fed hat Mitte März, erstmals seit Dezember 2018, den Leitzins angehoben. Mit 0,25 Prozent blieb der Erhöhungsschritt zwar moderat. Weitere, möglicherweise größere, wurden jedoch bereits für dieses Jahr angekündigt. Von derzeit 0,25 bis 0,5 Prozent soll der Leitzins bis zum kommenden Jahr sukzessive auf deutlich über 2 Prozent steigen. Die US-Geldhüter wollen damit der seit Monaten sehr hohen Inflation begegnen.
Die beschäftigt auch die Europäische Zentralbank. Zwar wurde bisher nur ein schnellerer Ausstieg aus dem Anleihekaufprogramm beschlossen, um die krisengeschüttelte Konjunktur im Euroraum nicht zu belasten. Doch eine Zinswende nach Jahren der Nullzinsen wird auch hier angesichts des Inflationsdrucks immer wahrscheinlicher.
Damit dürften die paradiesischen Zeiten für Darlehensnehmer ihrem Ende entgegengehen. Die Kreditzinsen, zum Beispiel für Baufinanzierungen, könnten mittelfristig wieder deutlich steigen. Wer in absehbarer Zeit eine Anschlussfinanzierung braucht, kann sich die günstigen heutigen Konditionen oftmals mit einem Forward-Darlehen sichern.
„Endlich auch reich werden mit Kryptos!“ Werbesprüche dieser Art fallen bei vielen Deutschen auf fruchtbaren Boden, nachdem der Höhenflug der Kryptowährungen so manchen Neumillionär hervorgebracht hat. Allein im letzten Jahr hat sich das Handelsvolumen der mittlerweile über 10.000 Coins in etwa verfünffacht. Mit dem Boom geht allerdings auch zunehmender Betrug einher, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kürzlich hervorhob.
So werde immer wieder beobachtet, wie sogenannte FinFluencer in sozialen Medien ihre Gefolgschaft zum Kauf einer Nischen-Kryptowährung aufrufen. Diese wurde oftmals von den Influencern selbst gegründet. Die entstehende Blase platzt unweigerlich früher oder später, wenn die Initiatoren bereits Kasse gemacht haben („Pump-and-Dump“). Ebenfalls beliebt: Fake-Online-Plattformen, über die Anleger vermeintlich in Kryptos investieren, in Wirklichkeit aber die Konten von Kriminellen füllen. Die BaFin hebt hervor, dass „das sichere, schnelle Geld“ ein Werbeversprechen ist, dem man grundsätzlich misstrauen sollte.
Die Bedrohung aus dem Netz betrifft Unternehmen wie Privatpersonen: Cyberkriminelle suchen rund um die Uhr nach virtuellen Einfallstoren und nutzen diese dann für Angriffe, beispielsweise für die Verschlüsselung sämtlicher Daten zwecks Lösegelderpressung. Das Gefahrenbewusstsein bleibt hinter der tatsächlichen Bedrohungslage zurück, wächst aber immerhin, wie sich an der steigenden Zahl der Cyberversicherungen ablesen lässt. Diese decken beispielsweise die Kosten einer Datenrettung oder einer Systemwiederherstellung ab oder geben Unterstützung, wenn man Opfer von Cybermobbing oder betrügerischem Onlineshopping geworden ist.
Die Finanzaufsicht BaFin hat das junge Versicherungssegment kürzlich unter die Lupe genommen und festgestellt: Einen Marktstandard gibt es nicht, weder bei den Bedingungen noch bei der Risiko- und Prämienermittlung. Folglich können sich Cyberpolicen in ihren Deckungsinhalten und ihrem Preis-Leistungs-Verhältnis eklatant unterscheiden. Umso wichtiger ist kundige Beratung vor dem Abschluss.